Eigentümer von Vermietungsobjekten können die Fahrtkosten zu den Objekten regelmäßig als Werbungskosten geltend machen. Die Höhe der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen richtet sich dabei nach dem Umfang der Fahrten. Um Krankheitskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen zu können, müssen sie klar und eindeutig durch die berufliche Tätigkeit veranlasst …
Aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Wirtschaft – Juni 2016
Besitzer unbebauter Grundstücke können unter Umständen Werbungskosten geltend machen, wenn sie beabsichtigen, künftig Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu generieren. Es sollten hierfür aber entsprechende Beweise, wie Baupläne oder Architektenverträge, vorgehalten werden. Überlassen Arbeitnehmer ihren Mitarbeitern verbilligt Parkplätze, müssen sie daran denken, dass dies als entgeltliche …